Pflegewissen FAQ
Sie haben festgestellt das Sie Probleme haben die Pflege durchzuführen? Ihr Arzt möchte das Sie Ihre Medikamente nehmen, aber das ist Ihnen zu undurchsichtig? Die Haushaltsführung fällt Ihnen schwer? Sie brauchen Hilfe und wissen nicht woher?
Ein Weg voller Anträge steht vor Ihnen und wir möchten Sie ein bisschen begleiten und beraten.
Die ersten Schritte finden Sie hier.
Wenn Sie auch diese nicht allein gehen möchten kontaktieren Sie uns.

Antrag auf Pflegeleistungen
Stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen. Das können Sie selbst machen oder jemanden bevollmächtigen. Die Pflegekasse befindet sich bei der Krankenkasse. Das können Sie per Telefon oder persönlich übernehmen. Sobald Sie den Antrag gestellt haben wird Ihre Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung mit einem Gutachten beauftragen.

Besuch des Gutachters
Der Gutachter des beauftragten Medizinischen Dienstes wird sich mit Ihnen, innerhalb von 25 Tagen, in Verbindung setzen und einen Termin ausmachen. Meistens geschieht dies schriftlich. Am angegebenen Termin wird der Gutachter Sie in Ihrer Häuslichkeit besuchen. Jetzt haben Sie die Möglichkeit Angaben zu machen zu allen Bereichen in denen Sie Hilfe brauchen. Damit nichts vergessen wird, bringt der Gutachter einen Fragebogen mit, in dem er Ihren Hilfebedarf eintragen kann.

Ermittlung des Pflegegrades
Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade macht Ihre Art und Schwere der Beeinträchtigung fassbar, egal ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt ist.
Dabei wird unterschieden von Pflegegrad 1 (gering beeinträchtigt) bis zum Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)