Ihr Weg in die Pflege.

Sie haben festgestellt das Sie Probleme haben die Pflege durchzuführen? Ihr Arzt möchte das Sie Ihre Medikamente nehmen, aber das ist Ihnen zu undurchsichtig? Die Haushaltsführung fällt Ihnen schwer? Sie brauchen Hilfe und wissen nicht woher?

Ein Weg voller Anträge steht vor Ihnen und wir möchten Sie ein bisschen begleiten und beraten.

Die ersten Schritte finden Sie hier. Wenn Sie auch diese nicht allein gehen möchten kontaktieren Sie uns.

1. Antrag auf Pflegeleistungen

Stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen. Das können Sie selbst machen oder jemanden bevollmächtigen. Die Pflegekasse befindet sich bei der Krankenkasse. Das können Sie per Telefon oder persönlich übernehmen. Sobald Sie den Antrag gestellt haben wird Ihre Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung mit einem Gutachten beauftragen.



2. Besuch des Gutachters

Der Gutachter des beauftragten Medizinischen Dienstes wird sich mit Ihnen, innerhalb von 25 Tagen, in Verbindung setzen und einen Termin ausmachen. Meistens geschieht dies schriftlich. Am angegebenen Termin wird der Gutachter Sie in Ihrer Häuslichkeit besuchen. Jetzt haben Sie die Möglichkeit Angaben zu machen zu allen Bereichen in denen Sie Hilfe brauchen. Damit nichts vergessen wird, bringt der Gutachter einen Fragebogen mit, in dem er Ihren Hilfebedarf eintragen kann.



3. Ermittlung des Pflegegrades

Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade macht Ihre Art und Schwere der Beeinträchtigung fassbar, egal ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt ist.

Dabei wird unterschieden von Pflegegrad 1 (gering beeinträchtigt) bis zum Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)



Nach erfolgreichem Erhalt eines Pflegegrades stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu:


Die Pflegeleistungen im Überblick

In der Tabelle finden Sie die Höchstbeträge für alle Pflegeleistungen der ambulanten und stationären Pflege. Sofern nicht anders angegeben, werden die Leistungen der Pflegeversicherung monatlich gezahlt.


Pflegeleistungen der ambulanten und stationären Pflege

Leistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld 316 EUR 545 EUR 728 EUR 901 EUR
Pflegesachleistung, häusliche Pflege 724 EUR 1.363EUR 1.693 EUR 2.095 EUR
Teilstationäre Pflege 724 EUR 1.363 EUR 1.693 EUR 2.095 EUR
Vollstationäre Pflegeleistungen 125 EUR Zuschuss 770 EUR 1.262 EUR 1.775 EUR 2.005 EUR
Entlastungsbetrag, Nach Vorlage der entsprechenden Belege 125 EUR 125 EUR 125 EUR 125 EUR 125 EUR
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr 1.774 EUR 1.774 EUR 1.774 EUR 1.774 EUR
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr 1.612 EUR 1.612 EUR 1.612 EUR 1.612 EUR
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40 EUR 40 EUR 40 EUR 40 EUR 40 EUR
Wohnumfeld-verbesserung, pro Maßnahme 4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR
Wohngruppenzuschlag 214 EUR 214 EUR 214 EUR 214 EUR 214 EUR



Wie Sie diese Leistungen am besten kombinieren, wo Sie adäquate Hilfen finden und wie Sie eventuelle Folgeverträge ausfüllen, können wir gern in einem persönlichen Gespräch klären. Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Beratungsgespräche sind für Sie kostenlos!